Energiegemeinschaften sind voll im Trend. Doch was genau verbirgt sich hinter einem «virtuellen ZEV» und einer «LEG»? Wir zeigen auf, was sie für die Besitzer von Photovoltaik-Anlagen bedeuten und ihre Nachbarn, die Solarstrom lokal beziehen wollen.
Der 9. Juni 2024 war ein Tag mit weitreichender Wirkung: Das neue Stromgesetz wurde mit grosser Mehrheit angenommen. Somit sind grössere Energiegemeinschaften voraussichtlich ab Januar 2025 umsetzbar. Die neuen Varianten heissen «virtuelles ZEV» (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) und «LEG» (lokale Elektrizitätsgemeinschaften).
Ihr Ziel: Mehr vom erneuerbaren Strom soll auch lokal genutzt werden können – etwa vom Nachbarn oder im Quartier. Denn bislang war es hauptsächlich nur möglich, den Solarstrom vom eigenen Dach im eigenen Gebäude zu nutzen – auch in einem Mehrfamilienhaus also nur von den Bewohnern.
Seither können mehrere Parteien eines Gebäudes einen ZEV gründen, und den vor Ort produzierten Solarstrom innerhalb dieses Zusammenschlusses gemeinsam verbrauchen. Die Teilnehmenden des ZEV sind im Sinne der Stromversorgungsgesetzgebung in ihrer Gesamtheit ein einziger Endverbraucher – mit lediglich einem Zähler des lokalen Verteilnetzbetreibers (VNB) und einem Anschluss an das öffentliche Stromnetz. Der ZEV Vertreter war dann für die Abrechnung innerhalb des ZEVs selbst verantwortlich und musste geeignete Privatzähler installieren lassen.
Der Unterschied zwischen ZEV und EVG
Gemeinsamer Eigenverbrauch ist aber grundsätzlich in zwei Varianten möglich – neben dem ZEV auch die Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG). Der Hauptunterschied ist, dass ein ZEV nur noch als alleiniger Kunde gegenüber dem Energieversorger auftritt und nur über einen Netzanschluss verfügt. Bei der EVG bleiben alle Kunden beim Energieversorger und nutzen den EW Zähler. Das EVG-Model kann nur der lokale Energieversorger anbieten.

„Virtuelle ZEV sind wirtschaftlich interessant, da der Kunde gemäss der vorläufigen Verordnung keine Netzkosten für den Solarstrom bezahlen muss. Diese machen heute rund 40-45 Prozent des Strompreises aus.”
Alexandra AsfourBusiness Development Managerin SAK
Das Stromnetz des Energieversorgers darf genutzt werden. Und: Der Energieversorger ist verpflichtet, intelligente Zähler und deren Daten für die Abrechnung zur Verfügung zu stellen. Insgesamt macht dies die Umsetzung des gemeinschaftlichen Eigenverbrauchs einfacher, besonders in bestehenden Gebäuden – da Stromzähler und Netz des Energieversorgers genutzt werden können.
«Virtuelle ZEV sind wirtschaftlich interessant, da der Kunde gemäss der vorläufigen Verordnung keine Netzkosten für den Solarstrom bezahlen muss. Diese machen heute rund 40-45 Prozent des Strompreises aus», sagt Alexandra Asfour, Business Development Managerin SAK. «Dies hätte zur Konsequenz, dass der Solarproduzent eine interessante Marge auf seinen Solarstrom erzielen kann und der Solarkonsument immer noch substanziell weniger bezahlt, als wenn er den Strom vom Netz beziehen würde. Aus diesem Grund erwarten wir, dass sich virtuelle ZEV schnell verbreiten werden. Genaueres wissen wir aber erst im November mit der definitiven Verordnung."
Glossar
- Eigenverbrauch: Wenn Strom zeitgleich mit der Produktion am gleichen Ort verbraucht wird oder zeitgleiche Speicherung und späterer Verbrauch am Ort der Produktion.
- Netzgebiet: Ein Netzgebiet bildet die geographische Ausdehnung des Netzbetreibers ab.
- Netzebenen: Das Schweizer Stromnetz kennt sieben Netzebenen. Relevant für die LEG sind die Ebene 7 (Niederspannung unter 1 Kilovolt (kV), also die Haushalte) und die Ebene 5 (Mittelspannung mit 1 kV bis 36 kV) sowie die dazwischen liegende Transformator-Ebene 6.
- Örtliche Nähe: Der Gesetzgeber hat definiert, dass sich eine LEG maximal über das Gebiet einer Gemeinde ausdehnen kann.