Vertragsverhältnisse im SAK Energiedorf
Es gibt zwei Vertragsverhältnisse im SAK Energiedorf:
- Die LEG-Teilnehmenden schliessen einen Vertrag, der die Tarife und die Bewirtschaftung des lokalen Stromflusses regelt.
- Der LEG-Betreiber meldet die Gemeinschaft beim Energieversorger an. Auch hier entsteht ein Vertragsverhältnis
